Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
MIETRECHT
Ich vertrete Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
GEWERBEMIETVERTRÄGE
Ich vertrete Gewerbevermieter ebenso wie Mieter/Pächter , sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
WOHNUNGSEIGENTUM
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bin ich langjährig im Verwaltungsrat einer großen Wohnanlage in Trier tätig und kenne die Nöte der Eigentümer, aber auch die der Hausverwalter. Ich vertrete neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.
MAKLER
Die Rechtsgrundlage des Maklervertrages ist in §§ 652 – 655 BGB nur in groben Zügen geregelt. Die Rechtsprechung hat die Rechtsfragen um den Maklervertrag vielfältig entschieden. Hier ist rechtskundiger Rat angezeigt.
Veröffentlichungen
Neue BGH Entscheidung: Beschlussanfechtung nach § 46 WEG – wie lange kann die Adressliste der Eigentümer nachgereicht werden?
§ 46 WEG regelt die Voraussetzung zur Erhebung der Anfechtungsklage eines oder mehrerre Wohnungseigentümer wie folgt: § 46 WEG Absatz 1: Die Klage...
Eigenbedarfskündigung – eine erleichterte Form der Kündigung von Wohnraum – wenn Eigenbedarf auch wirklich vorliegt!
Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist in § 573 II Ziffer 2 BGB gesetzlich geregelt. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der...
Gewerberaummiete – Haftungsbegrenzung durch Ausschluss der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung
Der Gesetzgeber hat den Vermietern generell in § 536 a BGB eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung aufgebürdet. Es heißt dort in Absatz 1...