Über mich

Rechtsanwalt Rainer Schons Trier

Herzlich Willkommen,

Ich darf mich bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Rainer Schons, ich bin heute im Jahre 2022, 59 Jahre alt und seit 1999 zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Meine Kanzlei befindet sich in Trier in der Hawstraße 1a.
Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht.

Seit meiner Kindheit haben mich Rechtsthemen immer interessiert. Konsequenterweise habe ich mich entschieden, Rechtsanwalt zu werden. Langjährig habe ich bereits seit 1986 alle mietrechtlichen Angelegenheiten für ein international tätiges Unternehmen abgewickelt. Ehrenamtlich bin ich selbst als Vorsitzender eines Verwaltungsbeirats in einer großen Wohnanlage in Trier tätig und sehe Hausverwaltern anwaltlich mit Rat und Tat zur Seite. Ich vertrete aber nicht nur Vermieter, wenn es um Kündigung eines Mietvertrages, Eintreibung von Mietrückständen oder Abmahnung bei Lärmbelästigung durch Mieter geht, auch Mieter finden den Weg zu mir, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen möchte oder die Räumungsklage ihn überrascht hat. Aufgrund meiner Erfahrung im gewerblichen Bereich zählen auch die Gestaltung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen zum Alltag. Oft werden vielseitige Pachtverträge vordiktiert, hier ist es angezeigt die Regelungen vor Unterschrift zu prüfen. Oft ist zu beobachten, dass die Menschen für eine Waschmaschine fünf Angebote einholen, aber gerradezu blind in einen Wohnungskauf eintauchen, ohne sich je die Teilungserklärung oder einen Grundbuchauszug ansehen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertragsprüfung stehen in keinem Verhältnis zu dem blinden Abenteuer.

In der Region Trier, Konz, Schweich, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg und in der ganzen Region Eifel | Saar | Mosel | Hunsrück setze ich mich in Sachen Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht für meine Mandanten ein. Gerne komme ich zum Mandantengespräch zu Ihnen nach Hause,  um den „casus belli“ persönlich in Augenschein zu nehmen. Es läßt sich  oft besser argumentieren, wenn man den Mangel, die Hecke oder den Schaden mit eigenen Augen vor Ort gesehen hat.

Da ich sowohl Vermieter/Verpächter/Verwalter, als auch Mieter/Pächter/Wohnungseigentümer vertrete, wage ich zu behaupten, auch die Denkweise beider Seiten zu verstehen, was zur Findung einer einvernehmlichen Lösung nicht unbedingt hinderlich ist. Oft kann durch eine vernünftige Regelung z.B die teure Räumungsklage abgewendet werden.

Sollten Sie auch ein aktuelles Problem zum Thema Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht oder Pachtrecht  haben, so rufen Sie mich doch einfach an unter meiner Kanzleinummer +49 651-99359080 . Dort bin ich Montags bis Freitags, aber auch oft Samstags für Sie erreichbar; in Notfällen auch mobil unter 0173-5369983.

Ihr Rainer Schons

Rechtsanwalt
Hawstraße 1 a
54290 Trier