Rechtsanwalt Rainer Schons

Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig

Rechtsanwalt Rainer Schons

Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig

MIETRECHT

Ich vertrete Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.

GEWERBEMIETVERTRÄGE

Ich vertrete Gewerbevermieter ebenso wie Mieter/Pächter , sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.

WOHNUNGSEIGENTUM

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bin ich langjährig im Verwaltungsrat einer großen Wohnanlage in Trier tätig und kenne die Nöte der Eigentümer, aber auch die der Hausverwalter. Ich vertrete neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.

MAKLER

Die Rechtsgrundlage des Maklervertrages ist in §§ 652 – 655 BGB nur in groben Zügen geregelt. Die Rechtsprechung hat die Rechtsfragen um den Maklervertrag vielfältig entschieden. Hier ist rechtskundiger Rat angezeigt.

Veröffentlichungen

Anwalt Trier Mietrecht

Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene...

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