Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
MIETRECHT
Ich vertrete Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
GEWERBEMIETVERTRÄGE
Ich vertrete Gewerbevermieter ebenso wie Mieter/Pächter , sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
WOHNUNGSEIGENTUM
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bin ich langjährig im Verwaltungsrat einer großen Wohnanlage in Trier tätig und kenne die Nöte der Eigentümer, aber auch die der Hausverwalter. Ich vertrete neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.
MAKLER
Die Rechtsgrundlage des Maklervertrages ist in §§ 652 – 655 BGB nur in groben Zügen geregelt. Die Rechtsprechung hat die Rechtsfragen um den Maklervertrag vielfältig entschieden. Hier ist rechtskundiger Rat angezeigt.
Veröffentlichungen
Fachanwalt Trier Mietrecht – ab dem 1. Mai 2013 gelten Neuregelungen zur Modernisierung – energetische Modernisierung – Einsparung erneuerbarer Primärenergie
Ab dem 1. Mai 2013 greift das neue Mietrechtsändeunrgsgesetz, dass am 1.2.2013 den Bundesrat passiert hat. Der Gesetzgeber hat die Fragen um die...
Fachanwalt Mietrecht Trier : Mietrechtsänderungsgesetz schränkt Recht des Mieters auf Mietminderung ein – aber nur bei energetischer Modernisierung
Ab dem 1. Mai 2013 greift das neue Mietrechtsändeunrgsgesetz, dass am 1.2.2013 den Bundesrat passiert hat. Es gilt dann der abgeänderte § 536 BGB...
Mieterhöhung im Wohnraummietrecht ein Buch mit 7 Siegeln – Vermieter nur Mut!
Für den gewerbsmäßigen Vermieter stellt sich das Thema Mieterhöhung nicht. Er kennt seine Rechte und viel wichtiger, er beherrrscht die Klaviatur...