Mietrecht
Ich vertrete Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum.
- Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist?
- Ihre Mieter machen eine Mietminderung geltend, weil im Nachbarhaus mal wieder eine Riesenparty gefeiert wurde?
- Sie sind Mieter und haben eine Eigenbedarfkündigung erhalten, ist diese zulässig?
- Ihre Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar, muß gezahlt werden?
- Bis wann darf mein Vermieter Nebenkosten noch abrechnen?
- Mein Vermieter verlangt von mir bei Auszug einen totalen Neuanstrich und einen neuen Parkettfußboden. Hat er hierauf einen Anspruch?
Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen. Es gilt stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu haben.
Ich berate Sie in der Vorbereitung der Kündigung und Einforderung rückständiger Miete. Nach der erfolgreichen Räumungsklage gilt es dann, die oft kostspielige Vollstreckung (wenn der Mieter unpfändbar ist) durch den Gerichtsvollzieher in Gang zu setzen und die Räumung zu begleiten. Vermieterpfandrechte sind zu prüfen.
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