Kann ein Vermieter ein Mietverhältnis nach mehrmaliger Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlungen fristlos kündigen, wenn das Jobcenter die Verspätungen zu vertreten hat?
Der BGH entschied im zu entscheidenden Fall, dass der Mieter die verspätete Zahlung des Jobcenters nicht verschuldet hat und dem Vermieter das festhalten an dem Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Achtung: Das Verschulden lag klar beim Jobcenter und nicht beim Mieter. Somit lag kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vor.
Das Gericht sah den Nachweis erbracht, dass es bestehende Praxis des regionalen Jobcenters war, Mietzahlungen zu spät anzuweisen. Der Mieter, der auf Leistungen des Jobcenters angewiesen war, hat dem Jobcenter die Abmahnungen stets sofort vorgelegt.
Der BGH verneinte weiter ein Verschulden des Mieters, da das Jobcenter nicht Erfüllungsgehilfe (§278 BGB )des Mieters sei.
BGH, Urteil vom 21.10.2009 VIII ZR 64/09