Beim Erwerb einer Waschmaschine werden oft mehr als drei Angebote eingeholt und die Prüfungen von Stiftung-Warentest zur Hilfe genommen. Beim Erwerb einer Immobilie entscheidet oft nur – gefällt oder gefällt nicht und steht die finanzierung. Oft erlebe ich in meiner Praxis als Anwalt im Bereich Wohnungseigentum, dass vielleicht noch der Kaufvertrag sorgfältig gelesen wird, bei der Teilungserklärung hört es in der Regel auf.
Die Wirtschaftpläne und Hausgeldabrechnungen der Vorjahre werden oft nicht mehr geprüft und die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung liest kaum jemand. Wer keine Erfahrung mit dem WEG hat, weiß vielleicht nicht einmal, dass es sie gibt.

Doch oft verbergen sich hier Hinweise auf künftige Instandhaltungskosten (marode Rohre, defekte Heizung ….), Streitigkeiten über die Hausgeldabrechnungen und die Unzufriedenheit mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister. Seit dem 1. Juli 2007 hat die Wohnungseigtnümerversammlung eine Beschluss-Sammlung anzulegen.

Wenn Sie die Absicht haben eine Wohnung in einer WEG zu erwerben, nehmen Sie Einblick in diese Beschuss-Sammlung. Die Beschluss-Sammlung ist vom Verwalter zu führen. Fehlt der Verwalter, dann der Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung.

Gerne stehe ich Ihnen in Fragen des WEG-Rechts, oder beim Erwerb einer Immobilie zur Prüfung und Beratung  zur Seite, rufen sie an : Telefon 0651-99359080 oder 0173-5369983.
Ihr
Rechtsanwalt Rainer Schons
www.schons-rechtsanwalt.de