Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
für Trier, Saarburg, Hermeskeil, Bitburg, Wittlich, Mettlach,
Saarlouis, Merzig
MIETRECHT
Ich vertrete Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
GEWERBEMIETVERTRÄGE
Ich vertrete Gewerbevermieter ebenso wie Mieter/Pächter , sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen.
WOHNUNGSEIGENTUM
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bin ich langjährig im Verwaltungsrat einer großen Wohnanlage in Trier tätig und kenne die Nöte der Eigentümer, aber auch die der Hausverwalter. Ich vertrete neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.
MAKLER
Die Rechtsgrundlage des Maklervertrages ist in §§ 652 – 655 BGB nur in groben Zügen geregelt. Die Rechtsprechung hat die Rechtsfragen um den Maklervertrag vielfältig entschieden. Hier ist rechtskundiger Rat angezeigt.
Veröffentlichungen
Vertragswidriger Gebrauch – Überbelegung der Mietwohnung
Die Überbelegung einer Wohnung ist vertragswidrig, auch dann, wenn dadurch die Rechte des Vermieters nicht erheblich beeinträchtigt werden. Eine...
Wann ist eine Untervermietung zulässig – wann kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern?
Der Gesetzgeber regelt § 540 BGB zur Überlassung von Wohnraum zur Untermiete: Absatz 1: Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht...
Grunddienstbarkeit – § 1018 BGB – Nutzungsrecht – Wegerecht – Fahrrecht – Leitungsrecht
Gemäß § 1018 BGB kann ein Grundstück zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das...