Vermieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die Sicherheitsleistung / Kaution nicht erbringt – Höhe mindestens zweifache Monatsmiete

Vermieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die Sicherheitsleistung / Kaution nicht erbringt – Höhe mindestens zweifache Monatsmiete

Der Gesetzgeber hat, um der Problematik des Mietnomadentums Einhalt zu gewähren, § 569 BGB um einen Absatz 2 a erweitert: § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) ………………. (2)...